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aus dem Bundesverband
Christliche Frauenverbände lehnen Präimplantationsdiagnostik ab
PID verstößt gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention
Auch wenn der Wunsch nach einem eigenen und gesunden Kind aus der Sicht Einzelner nachvollziehbar und verständlich ist, lehnen die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) jede Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Ihre Anwendung hätte weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen, die auch aus frauenpolitischer Sicht nicht wünschenswert sein können.
Der Schutz und die Würde jeglichen menschlichen Lebens sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung im Jahr 2009 diese grundgesetzlich verankerten Schutzrechte erneut bekräftigt und sich verpflichtet, der Diskriminierung behinderten Lebens politisch und gesellschaftlich entgegenzuwirken.
Die PID jedoch macht genau das Gegenteil: Sie unterzieht menschliches Leben einer Qualitätskontrolle und unterscheidet damit letztendlich zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben. Damit verstößt sie sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Recht auf ein gesundes Kind gibt es nicht, ebenso wenig die Garantie darauf oder auch die Pflicht dazu. Mit einer politisch erlaubten wie gesellschaftlich zugelassenen PID besteht die Gefahr, dass Eltern - Frauen wie Männer - von Kindern mit Behinderungen und Erwachsene mit Behinderungen in unserer Gesellschaft noch mehr an den Rand gedrängt werden.
Auch ist zu befürchten, dass eine Zulassung der PID schnell zum gesellschaftlichen und auch zum medizinischen Normalfall wird. Das Argument vieler PID-Befürworter, PID sei für Frauen weniger belastend als das Risiko einer Schwangerschaft und deren möglicher Abbruch nach Pränataldiagnostik, geht von falschen Voraussetzungen aus. Denn: PID erhöht die Gefahr von Fehlgeburten oder Fehlentwicklungen im Laufe einer Schwangerschaft: Zur PID werden den Embryonen Zellen entnommen, eine Schädigung der untersuchten Embryonen ist hierbei nicht auszuschließen.
Deshalb raten auch MedizinerInnen nach In-Vitro-Fertilisation (IVF) und PID - selbst ohne Befund - zur anschließenden Pränataldiagnostik, was Schwangere vor die nächste Konflikt- und Entscheidungssituation stellt.
Darüber hinaus setzt eine PID voraus, dass sich eine Frau, auch wenn sie ohne medizinische Hilfestellungen schwanger werden kann, mit einer IVF hohen Risiken für die eigene Gesundheit durch wiederholte Hormonbehandlungen und gesundheitsgefährdende Operationen aussetzt, um überhaupt Eizellen für die Embryonenerzeugung gewinnen zu können.